Zur Erhaltung der Verkehrs- und Anwendungs-Befugnis von apparativen Kosmetik-Methoden, die immer häufiger von deutschen Ämtern verboten werden sollen, haben wir Ihnen
O ein Gutachten mit Verteidigungsargumenten wie
Irrelevanz der Erlaubnispflicht zur Ausübung der Heilkunde (§1 HeilPrG)
die WHO-Sichtweise
Unrechtmäßigkeit von Berufsausübung-Verboten
gesetzliche Regulierung und Normierung apparativer Kosmetik
Bewertung der Berufsgenossenschaft
Argumente für spezifische Geräte
und weitere Argumentationen
O eine Aufstellung wissenschaftlicher Unbedenklichkeits-Dokumentationen für Kryolipolyse (Fachliteratur)
in den Mitgliederbereich hier hochgeladen. Bei ausreichendem Interesse steht ICADA mit Beiträgen zur Durchsetzung positiver Grundsatz-Gerichtsurteile bereit.
|