Am 19.10.18 soll im Bundesrat über den Referentenentwurf „Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts“ abgestimmt und die kosmetische Anwendung von Geräten teilweise beschränkt (nur unter ärztlicher Aufsichtt) oder verboten (Geschäfts-Abgabe an Ärzte) werden.

Wir beim Verband ICADA sind nicht der irrtümlichen Meinung, man sollte bis zur Abstimmung im Bundesrat warten und die bisher umfangreichen Einsatzmöglichkeiten apparativer Kosmetik einschränken und teilweise sogar verbieten lassen.

Der „Hambacher Forst“ hat die Wirksamkeit politischer Aktivität bewiesen. Hier sind unsere Einflußmöglichkeiten:

  1. bitte senden auch Sie das Schreiben (1) an Ihr zuständiges Bundesrat-Mitglied (2)  (Text (1) und Adressen (2) sind hier frei zugänlich hinterlegt)
  2. bitte leiten Sie den Hinweis auf das Schreiben(1) und die Bundesrat-Adressen(2) oder den Link zur Website (www.apparative-kosmetik.eu) an andere Geräte-Anbieter und alle Ihre Kundinnen zur Absendung an die Bundesratmitglieder weiter

ICADA tritt gegen die verdrehte Welt an, in der nach jetzigen Plänen Mediziner mit hohen Nebenwirkungsraten die handwerklich besser aufgestellte Kosmetikerin beaufsichtigen oder deren Geschäftsbetrieb teilweise übernehmen sollen.

  • ICADA vertritt aktiv die Interessen der Geräteanbieter und wartet nicht  die wirtschaftlichen Verschlechterungen ab.

Wir setzen uns wie bereits bei der Kosmetiker/in-Meisterprüfung in 2014, in der wir erfolgreich die apparative Kosmetik zur gleichwertigen Anerkennung gebracht haben,  für sinnvolle Ausbildung und angemessenen Fachkundenachweis ohne Beaufsichtigung oder Geschäfts-Übernahme durch Mediziner ein. Wir wollen nicht zulassen, dass der Bock per Gesetz am 19.10. zum Gärtner gemacht wird.

Das Anliegen muss auch durch Masse sichtbar werden. Beteiligen Sie sich bitte an den Schreiben. Die Sache eilt, die Bundesrat-Abstimmung ist bereits am 19.10.18

Die Ergebnisse berichten wir auf der ICADA-Fachtagung am 27.11. in Frankfurt (siehe unten)

Ihr ICADA-Team

 

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