Dokumentation der Wirksamkeit von Ultraschall

Die ICADA Arbeitsgruppe „apparative Kosmetik“ hat eine Dokumentation der Ultraschall-Wirksamkeit auf die Haut, insbesondere auf das subcutane Fettgewebe in Arbeit.
Durch eine Kombination verschiedener Messparameter und Endpunkte wird die Wirksamkeit der in Kosmetikinstituten durchgeführten Ultraschall-Anwendungen nach ICADA-Branchenstandard nachgewiesen.
Die Durchführung erfolgt
• mit den jeweiligen Geräten der beteiligten Firmen (Nachweis für die individuellen Geräte)
• unter Sammlung aller dokumentierten Daten für alle Ultraschallgeräte innerhalb der Spezifikation des ICADA-Branchenstandards (Nachweis der Methodenwirksamkeit „Ultraschall“).

So werden die beiden gegensätzlichen und scheinbar nicht erfüllbaren Argumente in Gerichtsverfahren
• der Nachweis gilt nicht für Ihr Gerät, nur für die Methode
• der Nachweis gilt nicht für die Methode, nur für das spezielle Gerät

außer Kraft gesetzt.

Die Studie ist für weitere Studien-teilnehmende Firmen offen. An der Teilnahme interessierte Firmen können sich mit dem Kontaktformular (Link zum Formular) melden.

 

Icada_Logo