Verteidigung von kosmetischer Dermabrasions-Anwendung

Amtliche Verbote werden weiterhin auf Basis deutscher Gesetzgebung und Berufsausübung-Verordnungen erlassen.

ICADA verfügt bereits über ein Verteidigungs-Gutachten, das Verbotsandrohungen regionaler Gesundheitsämter entkräftigt.

ICADA bietet betroffenen Geräte-Anbieter-Firmen (nicht Anwenderinnen wie Kosmetik-Instituten) die Bildung eines Industrie-Konsortiums zwecks Absicherung kosmetischer Anwendungs-Befugnis.