Richtlinie für die Konformitätsaussage zum ICADA-Branchenstandard oder die Nutzung des ICADA-Geräte-Siegels
Die Firmen der ICADA-Gerätegruppe verfolgen das Ziel eines hohen qualitativen Stands und haben dazu einen Branchenstandard mit dem Ziel einer möglichst nahen Analogie zu den Verordnungen des NiSG entwickelt. Dieser wurde für verschiedene Geräte jeweils als „ICADA Geräte-Branchenstandard“ publiziert. Ziel der Branchenstandards ist nicht nur die Befolgung der Branchenstandard-Bedingungen analog der NiSG-Verpflichtungen, sondern zusätzliche Erreichung von Transparenz durch Prüfung auf Einhaltung dieser Branchenstandard-Bedingungen, Selbstverpflichtungen im werblichen Auftreten und der Gerätedokumentation und Einhaltung von Unterstützungsverpflichtungen finanzieller und aktivitätsorientierter Art zur Durchsetzung eines hohen Branchenstandards. Das ICADA Geräte-Siegel oder Konformitätsaussagen zum Siegel dokumentieren die Mitarbeit in der ICADA-Geräte Arbeitsgruppe und den Einsatz für deren Ziele.
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